Bundesgerichtshof spricht Urteil zugunsten von Valve
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Konditionen von Valves Online-Service Steam geklagt. Man fordere die Möglichkeit für Kunden, bei Steam gekaufte Spiele wieder weiterzuverkaufen. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt. (Johannes Schaller, 16.02.2010)
Valve hat mit Steam eine sehr erfolgreiche Online-Plattform für den Vertrieb und die Vermarktung von PC-Spielen geschaffen. Das Geschäft läuft gut, Kunden schätzen den Komfort einer funktionellen Online-Distribution und die regelmäßigen Sonderangebote, Publisher können zusammen mit Valve ordentliche Gewinnmargen erzielen.
Steam, genau wie ähnliche Online-Dienste für digitalen Softwarevertrieb, haben aber auch ihre Schattenseiten und so wird immer wieder besonders ein Punkt als großes Ärgernis der Online-Nutzer genannt. Über Steam bzw. seine Konkurrenten gekaufte Software ist fest an den Account des Kunden gebunden und kann so nicht einzeln weiterverkauft werden. Verkäufe von Privat an Privat fallen faktisch weg. Diesem Umstand hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen angenommen und vor dem Bundesgerichtshof gegen diese Restriktion von Valves Steam-Service Klage eingereicht. Man befürchte eine Benachteiligung von Onlinekunden im Vergleich mit Käufern, die Softeware im Ladengeschäft erwerben, hieß es von Seiten des Verbraucherschutzes.
Am Donnerstag, den 11. Februar 2010, hat der Bundesgerichtshof sein Urteil im diesem Fall gesprochen und US-Publisher Valve Recht gegeben. Die Richter beurteilten das von Steam verwendete Modell zur Softwarelizensierung als zulässig, wie eine Hamburger Anwaltskanzlei, die Valve in diesem Fall vertritt, mitteilte. "Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien", so der Rechtsanwalt Georg Fechner. Von Seiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wird man mit einer Stellungnahme noch bis zur schriftlichen Urteilsbegründung warten, die in einigen Wochen folgen soll.