30.07.2015 um 14:15 Uhr: Entgegen unserer bisherigen Informationen wird es doch nicht möglich sein, ein Upgrade von Windows 7 oder 8.1 auf Windows 10 durchzuführen, um den Key dann für einen "Clean-Install" mit neuer Hardware zu verwenden. Da das Upgrade nur für ein Jahr kostenlos möglich ist, müssten Nutzer bei einer Neuinstallation ab August 2016 eigentlich eine neue "Vollversion" erstehen - womit das Upgrade hardwaregebunden wäre.
Hinweis: Bei den Informationen in diesem Artikel handelt es sich um eine Momentaufnahme. Sollte sich etwas an der Situation ändern, werden wir diesen aktualisieren.
Der Kenntnisstand war bisher, dass man einen PC mit Windows 7 oder 8.1 auf Windows 10 upgraden kann und daraufhin einen umgewandelten Key erhält. Nutzer sollten noch einen Monat wieder zurück auf das alte Betriebssystem wechseln können, danach wäre man an die Entscheidung gebunden und könne nicht mehr zurück. Dabei war und ist Microsofts Kommunikation aber problembehaftet, wirklich eindeutig waren die Aussagen in der Vergangenheit nicht. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist eine saubere, "cleane" Installation auf Basis eines kostenlosen Windows-10-Upgrades nicht möglich, wenn sich nach Ablauf der kostenlosen Upgrade-Phase die Hardware des PCs ändert oder das Upgrade nicht durchgeführt wurde.
Die Hintergründe dazu lauten wie folgt: Möchte man das neue Betriebssystem nutzen, wird das Windows-10-Upgrade ausgehend von Windows 7 oder 8.1 zwingend vorausgesetzt. Beim Upgrade erhält der Nutzer aber nur einen generischen Key und die Hardware-ID des zu aktualisierenden PCs wird bei bei Microsoft hinterlegt – die Windows-10-Lizenz ist damit zeitlich unbegrenzt gültig, aber eben nur für dieses System. Führt man dagegen eine Neuinstallation ohne vorheriges Upgrade durch, kann man den generischen Key manuell eingeben oder die entsprechenden Schritt einfach überspringen. Durch das fehlende Upgrade ist die Hardware-ID des Systems aber nicht in den Datenbanken der Aktivierungs-Server hinterlegt, womit sich der eigentlich gültige Key laut vielfacher Rückmeldung von Nutzern nicht aktivieren lässt.
Führt man hingegen das Upgrade durch und installiert anschließend einen "Clean-Install", funktioniert dies, solange es sich um die exakt selbe Hardware handelt (die Hardware-ID ist dann bei Microsoft hinterlegt). Einzig wenn die Aktivierungsserver überlastet sind, kann es noch zu Fehlermeldungen kommen. (Update: Laut den Kollegen von computerbase.de , die sich auf den telefonischen Support von Microsoft beziehen, soll später noch die Möglichkeit folgen, eine Upgrade-Lizenz von Windows 10 auf einen neuen PC zu übertragen. Momentan fehlten dafür noch die "erforderlichen Tools" für die interne Änderung.)
Im Umkehrschluss heißt dies, dass man nur nur während der laufenden Upgrade-Phase für Windows 10 die Hardware komplett wechseln kann. So ähnlich hat sich Microsoft schon im Januar 2015 geäußert. Und trotzdem gibt es neue Details: Verändert sich die Hardware-ID oder will man das Betriebssystem auf einen ganz anderen PC nutzen, muss man das alte Betriebssystem wieder installieren und danach das Upgrade durchführen. Das wird ab August 2016 aber nicht mehr möglich sein, da Microsoft die Upgrade-Phase dann einstellen wird. Der Key der dem Upgrade zugrunde liegenden Windows-Versionen bleibt aber erhalten und wird anders als oft gemutmaßt nicht in eine Windows-10-Lizenz umgewandelt. Microsoft eingangs angesprochene Aussage mit den 30 Tagen bezieht sich nur auf die Rollback-Funktion. Eine Neuinstallation von Win 7/8.1 kann aber auch danach wie gehabt jederzeit durchgeführt werden, jedoch wird ab August 2016 die Upgrade-Option auf Windows 10 fehlen.
Die Aussage zu den Rechten der generierten Windows-10-Lizenz scheint zumindest auf den ersten Blick mit anderen Aussagen des Konzerns zu widersprechen, wo davon die Rede war, dass aus einem Retail-Windows 7/8 auch ein (Hardware-unabhängiges) Retail-Windows-10 würde. Durch das Upgrade der Vorgänger-Version ist das resultierende Windows 10 zwar indirekt nicht an das System gebunden, aber nur dank des zugrunde liegenden Alt-Windows und des kostenlosen Upgrades. Das begrenzt den Vorteil der "hardware-unabhängigen" Lizenz aber auf ein Jahr und macht ihn damit sehr abstrakt . Es scheint derzeit also so zu sein, dass das kostenlose Windows-10-Upgrade für Nutzer der Retail- bzw. Systembuilder-Version von Windows 7 oder 8 nicht wirklich kostenlos ist, sondern nur einen Aufschub für den Kauf einer Vollversion darstellt. Dieser wird unumgänglich notwendig, wenn nach Ablauf der Upgrade-Frist die Hardware getauscht wird.
Klartext: Wer ab August 2016 seine Updateversion von Windows 10 auf einem bei den Komponenten "veränderten" oder ganz neuen PC installieren möchte, braucht eine "Vollversion" von Windows 10, auch wenn man vorher das Upgrade durchgeführt hat. Damit dürfte Microsoft dann die Kosten für das kostenlose Upgrade kompensieren.
Quellen:
Forum drwindows.de (Gespräch mit Microsoft-Support),
Reddit, Gespräche mit Microsoft auf dem Launch-Event von Windows 10