Gericht: GEZ-Gebühren für PCs sind unzulässig - Update: Zweites Gericht entscheidet
Paukenschlag in der Diskussion um GEZ-Gebühren. Das Landgericht Braunschweig erklärte die Rundfunkgebühren für PCs mit Internetanschluss für gesetzteswidrig. (Andreas Link, 19.01.2010)
Erstes Gericht hebt GEZ-Gebührenbescheid für Internet-PCs auf
Erstes Gericht hebt GEZ-Gebührenbescheid für Internet-PCs auf [Quelle: siehe Bildergalerie]
Original-Artikel: 21.12.2009
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) erhoben werden dürfen. Vor dem Verwaltungsgericht klagte eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar gegen den öffentlich-rechtlichen Sender NDR, der Gebühren für den von ihr gewerblich genutzten Zweit-PC einziehen wollte. Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle. Privat und gewerblich genutzte Zweit-PCs seien ohnehin von den GEZ-Gebühren befreit.
Update: 22.12.2009
Mittlerweile sind einige neue Details zum Gerichtsurteil veröffentlicht worden. So will der NDR als Beklagter Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Spannend ist auch die Aussage des Gerichts hinsichtlich der Sendekapazität des NDR. Man zweifelt an, dass der NDR überhaupt die Kapazitäten habe, die Personen, "die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio zu versorgen". Sollten andere Gerichte einer ähnlichen Argumentation folgen, hätten es Sender generell schwer, GEZ-Gebühren für Webradio zu verlangen.
Update: 19.01.2010
Ein weiteres Gericht hat nun gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren entschieden. Das Verwaltungsgericht Gießen sieht die GEZ-Gebühren von PCs als nicht gerechtfertigt an, da der Besitz eines solchen nicht automatisch darauf schließen lässt, dass dieser zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen angeschafft wurde.
Geklagt hatte ein Optikunternehmen und ein Sportverband. Letzterer wies in der Verhandlung darauf hin, dass mit dem PC lediglich die Daten der Mitglieder verwaltet und Emails beantwortet sowie der Webauftritt gepflegt wird. Ein PC sein zwar als Rundfunkempfangsgerät einzustufen, jedoch müsse nachgewiesen werden, dass dieser dazu auch genutzt wird.