RapidShare erringt auch in USA richtungsweisenden Sieg
Mai 20, 2010
Erneut ist ein Unternehmen mit dem Versuch gescheitert, das Geschäftsmodell des weltweit führenden 1-Click-Filehosters RapidShare AG zu diskreditieren und als illegal zu brandmarken. Ein US-Bezirksgericht hat am 18. Mai 2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die RapidShare AG abgelehnt. Mit dem Antrag wollte der Erotikanbieter Perfect 10 RapidShare zwingen, die Verbreitung von Perfect 10-Bildern über RapidShares Filehosting-Dienst zu verhindern. Das Gericht hat den Antrag vollumfänglich zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass RapidShare als Filehoster keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden könnten. Zudem habe Perfect 10 RapidShare nicht einmal die Fundorte der urheberrechtlich geschützten Inhalte genannt.
Christian Schmid, Gründer der RapidShare AG, sagt: "Die Sichtweise, dass RapidShare im Gegensatz zu anderen Filehostern keine Urheberrechtsverletzungen fördert, scheint sich allmählich durchzusetzen. Dass dies nun auch in den USA anerkannt wird, ist ein Meilenstein für uns. Wir sind froh, dass das Gericht in Kalifornien der abenteuerlichen Argumentation von Perfect 10 nicht gefolgt ist und freuen uns darauf, auch in Zukunft den großen Unterschied zwischen RapidShare und illegalen Sharehostern verstärkt hervorzuheben."
Gericht: RapidShare AG haftet nicht für Nutzer-Uploads
Filehosting-Unternehmen gewinnt Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf
Mai 03, 2010
Cham, 3. Mai 2010. Die RapidShare AG hat ihr Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures am Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. Die gegnerische Partei hatte zuvor beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, mit der es dem Filehosting-Unternehmen untersagt worden war, einige von ihren Kunden hochgeladene Filme zu speichern. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.
Christian Schmid, Gründer von RapidShare: "Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass RapidShare nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden. RapidShare bedient mit seinem 1-Click-Filehosting legitime Interessen und Bedürfnisse seiner User und wird dies auch in Zukunft tun."
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Quelle : rapidshare.com/news.html