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THEMA: Wichtiger Richterspruch gefallen

Wichtiger Richterspruch gefallen 03 Mär 2010 10:56 #28305

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Bundesverfassungsgericht kippt die Vorratsdatenspeicherung

35.000 Bürger hatten im Jahr 2009 die bisher umfangreichste Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klageschrift richtete sich gegen ein, Ende 2008 in Kraft getretenes, Gesetz, das die Speicherung von Nutzerdaten moderner Telekommunikationswege vorsieht. Heute gab es einen Urteilsspruch.

Bundesverfassungsgericht spricht Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung [Quelle: siehe Bildergalerie]
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ein Urteil zur Verfassungsklage gegen die Speicherung von Telefon- und Internet-Nutzerdaten gesprochen. Demnach ist diese Massen-Speicherung nicht verfassungsmäßig und somit nicht zulässig. Die Richter begründeten diese Entscheidung mit der Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Telekommunikationsgeheimnis. Außerdem widerspreche es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zeige entscheidende Mängel im Bereich der Sicherheit der gespeicherten Daten und deutlich fehlende Transparenz.

Laut dem Urteil wolle man die Speicherung von Kommunikationsdaten, wie es von einer EU-Richtlinie gefordert wird, nicht generell ausschließen, allerdings setze ein solches Vorgehen strengste Bedingungen voraus, welche bisher nicht erfüllt wurden.

Seit 2008 werden laut dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert und können bei dringendem Strafverdacht oder zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Diese Erfassung von Verkehrsdaten wurde nun mit dem Urteil von Karlsruhe für nichtig erklärt, der Vorratsdatenspeicherung fehle die rechtliche Grundlage und somit ist die Speicherung einzustellen und bisher erhobene Daten sind zu löschen, so die Richter.

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Update 03 Mär 2010 15:17 #28310

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Update vom 03.02.2010:
Telekom und Vodafone löschen Daten
Kurz nach Bekanntwerden des Urteils beginnen die großen deutschen Anbieter mit der Löschung der auf Vorrat gespeicherten Daten. Gegenüber golem.de meldet die Telekom, dass die Speicherkapazität bei 19 Terabyte liegt und man nun mit der Löschung begonnen habe. Bei Vodafone habe man bereits gestern, kurz nach der Bekanntgabe, mit der Löschung begonnen. Weitere Informationen finden Sie auf golem.de.


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03 Mär 2010 17:55 #28311

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HAZ 02.03.2010 21:21 Uhr
Deutlich weniger streng sind die Verfassungsrichter, wenn es um die Identifizierung von IP-Adressen geht. Relevant ist dies etwa, wenn jemand wissen will, wer sich in einer illegalen Musiktauschbörse mp3-Dateien besorgte. Laut Gesetz kann die Staatsanwaltschaft vom Provider verlangen, dass er mithilfe der zwangsgespeicherten Daten offenlegt, welchem Kunden die IP-Adresse im fraglichen Zeitraum zugewiesen war.
Klick hier :kratzen:
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